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Gezielte Massnahmen gegen den Japankäfer

Sobald der erste Japankäfer gesichtet wird, starten die Stadtgärtnerei Basel-Stadt und der Ebenrain des ­Kantons Basel-Landschaft bewährte und erweiterte Massnahmen gegen die Ausbreitung.

Ende Juni 2024 wurde in der Brüglingerebene bei den Rasensportflächen St. Jakob in Münchenstein (BL) eine Population des Japankäfers festgestellt. Es wurden auch Käfer im Gebiet der Kraftwerke Birsfelden, im Rankhof, im Gebiet Grossbasel Ost und bei der Verzweigung Hagnau gefunden.

Bereits im Vorjahr wurden gezielte Massnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des melde- und bekämpfungspflichtigen Käfers wirksam zu bekämpfen. Für 2025 haben die Stadtgärtnerei des Kantons Basel-Stadt und der Ebenrain des Kantons Basel-Landschaft bewährte sowie erweiterte Massnahmen geplant.

Überwachung und Bekämpfung

Zu Beginn der Flugsaison wird der Japankäfer mithilfe von Lockstofffallen überwacht. Diese Fallen sind besonders effektiv und spezifisch auf Japankäfer ausgerichtet. Sie locken sowohl männliche als auch weibliche Käfer an.

Im Gegensatz zum Vorjahr sind mechanische Bodenbearbeitungsmassnahmen auf den Rasensportflächen für 2025 nicht vorgesehen. Sobald der erste Japankäfer gesichtet wird, tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Daraufhin werden die Fallenstandorte und Kontrollen deutlich intensiviert, und es werden eine Befalls- sowie Pufferzone festgelegt.

Melden Sie den Japankäfer-Fund

Hotline: 061 267 64 00

E-Mail: japankaefer@bs.ch oder japankaefer@bl.ch

Bewässerungsverbot und Ausnahmen

Nach dem ersten Fund eines Japankäfers gilt erneut ein Bewässerungsverbot für Rasen- und grasbewachsene Grünflächen im Befallsherd bis Ende September 2025. Dieses Verbot soll dazu beitragen, dass die Grünflächen für die Japankäferweibchen weniger attraktiv werden, da diese ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen ablegen.

Das Giessen von Blumen und Gemüse in Beeten bleibt weiterhin erlaubt. Sportrasenflächen sind vom Verbot ausgenommen, sofern ein entsprechendes Gesuch beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst eingereicht wird.

Auf diesen Flächen werden im Herbst erneut Nematoden (Fadenwürmer) zur Bekämpfung der Larven des Japankäfers eingesetzt. Diese Ausnahme gilt jedoch ausschliesslich für Sportrasenflächen und nicht für Privatgärten.

Mit diesen Massnahmen sollen die weitere Ausbreitung des Japankäfers effektiv verhindert und die betroffenen Gebiete langfristig geschützt werden.

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Dieser werbliche Beitrag wurde von der Stadtgärtnerei Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft erstellt. Er wurde von Commercial Publishing, der Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert, für die Publikation aufbereitet, wobei die Haftung für Inhalte (Wort, Bild) und externe Links bei der Stadtgärtnerei Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft liegt.