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Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz gehört bereits zum Alltag der Novartis und der EMS-Chemie. Mit den steigenden Covid-19-Fallzahlen und den sinkenden Temperaturen wird nun über eine Maskenpflicht in allen Schweizer Betrieben spekuliert.

Der Schweizer Virologe Andreas Cerny würde ein allgemeines Schutzmasken-Obligatorium für den Schutz der Mitarbeiter begrüssen. Neben dem Schutz der Arbeitnehmer sollte alles darangesetzt werden, unsere Wirtschaft aufrecht zu erhalten und nicht wieder in einen Lockdown zu steuern.

Wie sollte man sich als Betrieb darauf vorbereiten?

Da die Anforderungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich von Experten beraten zu lassen. Oft finden diese überteuerte und falsch deklarierte Schutzmasken in den verschiedensten Branchen und können durch Direktimporte enorme Ersparnisse erzielen. Zudem raten Experten den Unternehmen zu TÜV-geprüften Hygienemasken, die alle Normen erfüllen. Die Preise, Qualität sowie die Echtheit der Zertifizierungen sind für Laien kaum zu durchschauen. Deswegen bieten Unternehmen wie «Safemask» nebst der Beratung für Unternehmen ihre Masken auch für Privatpersonen über einen Online-Shop an.

Für eine Beratung und Offerte steht Safemask ebenfalls kostenlos zur Verfügung:

Tel: +41 43 541 88 62

Mail: info@safemask.ch

Muss ich als Arbeitnehmer meine Masken selbst mitnehmen?

Diese Frage beschäftigt derzeit viele besorgte Angestellte. Dies ist jedoch gesetzlich wie folgt geregelt:

Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (SR 822.11) und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (SR 818.101.26) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. So heisst es im Merkblatt für Arbeitgeber, das von der SECO veröffentlich wurde.

Auch hierbei konnte das Unternehmen Safemask bereits erfolgreich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermitteln.

Prüfe dein Unternehmen mit den Fragen zur Selbstkontrolle:

  • Werden die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG im Betrieb eingehalten? – Ja/Nein

  • Steht jedem Mitarbeitenden im Ernstfall eine Schutzmaske zur Verfügung? – Ja/Nein

  • Sind Mitarbeitende darüber informiert, wie sie sich im Verdachtsfall einer COVID-19-Erkrankung verhalten sollen? – Ja/Nein

  • Kann die Distanz von 1.5m im Betrieb immer durch alle Mitarbeitenden eingehalten werden? – Ja/Nein

  • Weisst du, welche Schutzmasken wo und wie eingesetzt werden müssen? – Ja/Nein

  • Besitzt dein Unternehmen einen Verantwortlichen, der die Schutzmassnahmen betreffend COVID-19 umsetzt? – Ja/Nein

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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit Restless GmbH erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert. 

Über Safemask©:

Das Projekt Safemask.ch wurde von drei Jungunternehmern gegründet, um Transparenz in den Markt zu bringen. Die horrenden Preise und die unglaubliche Masse an Fälschungen bewegten sie dazu, die Situation selbst in die Hand zu nehmen. Nun importieren sie in Deutschland registrierte medizinische Masken direkt ab Werk für Unternehmen und Privatpersonen.