Aktuell Alltag für viele Schweizerinnen und Schweizer: Kurzarbeit. Es gibt einige Punkte zu beachten.
Aktuell Alltag für viele Schweizerinnen und Schweizer: Kurzarbeit. Es gibt einige Punkte zu beachten.
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Kurzarbeit – das sind die wichtigsten Fragen und Antworten

Kurzarbeit trifft seit Beginn der Corona-Krise vor rund einem Jahr sehr viele Arbeitnehmende in der Schweiz. Gehörst du auch dazu? Hier kommen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Im Februar wurden gemäss Seco Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung für rund 835'000 Arbeitnehmende bewilligt. Bist du auch auf Kurzarbeit oder könnte das demnächst der Fall sein? Das musst du dazu wissen.

Was ist Kurzarbeit?

Um Arbeitsplätze zu erhalten, können Firmen die Arbeitszeit der Mitarbeitenden vorübergehend reduzieren oder auch ganz einstellen.

Wie funktioniert die Kurzarbeitsentschädigung?

Wenn die Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen nicht gut laufen, kann dein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen. Arbeitsausfälle, die – wie in der aktuellen Coronavirus-Situation – auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind, fallen ebenfalls unter Kurzarbeit. So erhältst du weiterhin einen Grossteil deines Lohnes, der Arbeitgeber bekommt diesen aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Wie hoch ist die Kurzarbeitsentschädigung?

Du bekommst 80 Prozent des Verdienstausfalls, der durch Kurzarbeit bedingt ist. Verdienst du unter 3470 Franken, erhältst du 100 Prozent Entschädigung. Die Einstufung von Teilzeitlöhnen findet anhand des auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Lohnes statt.

Muss ich erst meine Überstunden abbauen?

Grundsätzlich ja. Aufgrund der speziellen Corona-Situation wurde im Massnahmenpaket vom 20. März 2020 aber beschlossen, dass die vor Einführung der Kurzarbeit geleisteten Mehrstunden nicht mehr zuerst abgebaut werden müssen.

Wie lange wird Kurzarbeitsentschädigung gezahlt?

Unternehmen können innerhalb von zwei Jahren für maximal 12 Monate Kurzarbeit beantragen. Aufgrund der aktuellen Situation wurde diese Spanne auf 18 Monate erhöht.

Kann ich Kurzarbeit auch ablehnen?

Ja, denn dein Arbeitgeber muss deine schriftliche Zustimmung einholen. Wenn du diese nicht gibst, muss er dir weiterhin den vollen Lohn gemäss Arbeitsvertrag auszahlen.

Kann mein Chef verlangen, dass ich trotz Kurzarbeit voll arbeiten soll?

Nein, denn solange die Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt wird, musst du entsprechend weniger oder gar nicht arbeiten. Wenn dein Chef dich wieder voll beschäftigen will, muss er auch den vollen Lohn bezahlen – und zwar aus der Firmenkasse.

Falls ich arbeitslos werde, bekomme ich dann wegen der Kurzarbeit auch weniger Geld von der Arbeitslosenversicherung?

Nein. Dein Arbeitslosengeld richtet sich nicht nach den Bezügen während der Kurzarbeit, sondern nach deinem normalen Lohn.

Die 3 wichtigsten Fragen zum Thema Kurzarbeit beantwortet Gesundheitsförderung Schweiz

1. Plötzlich Kurzarbeit! Wie geht man damit um, dass man plötzlich nicht mehr arbeiten kann oder nur zu einem reduzierten Pensum?

Es ist sehr wichtig, die Kommunikation mit Mitarbeitenden während Kurzarbeit aufrecht zu halten. Eine offene, transparente und interaktive Austausch-Kultur ist das A und O. Bedenken und Ängste von Mitarbeitenden sollten ernst genommen werden. Vorgesetzte informieren regelmässig über aktuelle Entwicklungen. Eine tägliche Routine trägt zu einem strukturierten Tagesablauf bei. Betriebe mit dem Label «Friendly Workspace» von Gesundheitsförderung Schweiz verfügen über entsprechende Strukturen und Prozesse, die Vorgesetzten und Mitarbeitenden gleichermassen helfen, schwierige Herausforderungen schnell zu meistern.

2. Kurzarbeit und Home Office – inwiefern fordert die neue Situation Mitarbeitende heraus?

Arbeitsplatzunsicherheit und der Mangel an persönlichen Kontakten können sich negativ auf Motivation und psychische Gesundheit auswirken. Der regelmässige Kontakt zu und unter den Arbeitskolleg*innen sollte gefördert werden. Labelbetriebe kommunizieren klar, was sie wann von ihren Mitarbeitenden in der aktuellen Situation erwarten. Privates sollte von der Arbeit getrennt werden.

3. Was kann der Arbeitgeber tun, damit die Mitarbeitenden trotz Kurzarbeit motiviert bleiben?

Da kann es etwa wöchentliche Follow-up-Sitzungen zum Thema «Wohlbefinden» geben, individuelle und Team-Coachings oder auch Workshops für Führungskräfte. Die Geschäftsführung spielt dabei eine wichtige Rolle und sollte präsent bleiben, zum Beispiel durch Online-Updates zur aktuellen Situation. Das stärkt die Identität mit dem Arbeitgeber und fördert eine gesunde Unternehmenskultur. «FWS Office», das neue Angebot von Gesundheitsförderung Schweiz, bietet hierzu passende Kits oder Checklisten.

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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit Gesundheitsförderung Schweiz erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert. 

Berufstätige wechseln zunehmend den Arbeitsplatz. Unternehmen müssen sich daher als attraktive Arbeitgebende positionieren und ihre Mitarbeitenden langfristig an das Unternehmen binden. Das Label Friendly Work Space der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt Unternehmen, die sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden engagieren. Er zeichnet Unternehmen aus, die ein systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement umsetzen, um ihren Mitarbeitenden vorbildliche Arbeitsbedingungen zu bieten.