Opfer von Gewalttaten tun sich oft schwer, über das Erlebte zu sprechen und die ihnen zustehende Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Opfer von Gewalttaten tun sich oft schwer, über das Erlebte zu sprechen und die ihnen zustehende Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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«Wer hilft, wenn ich Opfer von Gewalt geworden bin?»

Die Opferhilfe Zürich berät unbüroktratisch, kostenlos und auf Wunsch auch anonym Opfer von Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen. Im persönlichen Gespräch, per E-Mail oder neu auch im Chat.

Opfer von Gewalttaten, aber auch deren Angehörige oder nahestehende Personen, haben in der Schweiz das Recht auf kostenlose und professionelle Hilfe. Dafür sorgt ein Gesetz, dessen Ursprünge schon ein paar Jahre zurückliegen:

Mit einer überwältigenden Mehrheit von 84 Prozent haben im Jahr 1984 die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz einem neuen Verfassungsartikel über ein Opferentschädigungsgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. 

Es regelt, dass jedes Opfer von Gewalt das Recht auf Hilfe hat. Zur Umsetzung sind in der ganzen Schweiz entsprechende Institutionen geschaffen worden. So zum Beispiel auch die Opferberatung Zürich. Sie ist seit Oktober 2000 vom Regierungsrat des Kantons Zürich anerkannt und hat den gesetzlichen Auftrag, allen Opfern mit Information, Beratung und Unterstützung zur Seite zu stehen.

Für alle da

Die Opferberatung Zürich ist mit ihren geschulten Fachleuten und verschiedenen Angeboten eine etablierte Instanz im Kanton Zürich, die hilft, wenn jemand Opfer einer Gewalttat geworden ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Strafverfahren läuft, ob jemand selbst Opfer von Gewalt geworden ist oder ob eine andere Person Hilfe benötigt. Die Opferberatung Zürich steht allen Personen zur Seite und hilft auch Angehörigen oder nahestehenden Personen.

Seit 1993 sichert das Opferhilfegesetz Unterstützung zu. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat ihm mit 84 Prozent zugestimmt. Die Opferberatung ist für Opfer, Angehörige und nahestehende Personen gleichermassen da.
Seit 1993 sichert das Opferhilfegesetz Unterstützung zu. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat ihm mit 84 Prozent zugestimmt. Die Opferberatung ist für Opfer, Angehörige und nahestehende Personen gleichermassen da.

Anonym und unkompliziert

Wichtig für die meisten Menschen ist, dass die Opferberatung in jedem Fall kostenlos, auf Wunsch anonym und mit absoluter Vertraulichkeit zur Verfügung steht. Selbst wenn nur der Verdacht auf eine Gewalttat vorliegt, lohnt es sich in jedem Fall, die angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür stehen verschiedene, unkomplizierte Angebote zur Verfügung. So kann neben einem persönlichen Gespräch Hilfe per E-Mail, Telefon oder neu auch im Live-Chat angeboten werden. Gerade letzterer wird von immer mehr Menschen genutzt. 

Der Einzelchat der Opferberatung Zürich unterstützt Personen (unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft) von Montag bis Freitag zwischen 12 Uhr und 18 Uhr bei Fragen und Anliegen rund um alle Formen von Gewalt. Ausgebildetes Fachpersonal berät persönlich und steht mit konkreten Lösungsvorschlägen zur Seite.

Die Hilfe erfolgt vertraulich, kostenlos und anonym. Es stehen weibliche und männliche Fachpersonen zur Verfügung.

Trägerschaft der Opferberatung Zürich ist die Stiftung «Opferhilfe Zürich», die konfessionell und politisch unabhängig ist. Unter dieser Trägerschaft ist die Opferberatung Zürich im Oktober 2000 vom Regierungsrat des Kantons Zürich anerkannt worden. 

Opferberatung Zürich
Gartenhofstrasse 17
8004 Zürich

Telefon 044 299 40 50
Fax 044 299 40 51
E-Mail opferberatung@obzh.ch

Am Telefon erreichbar: 
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

Für Chat-Beratungen erreichbar: 
Montag bis Freitag
12.00 bis 18.00 Uhr

https://online.obzh.ch/chat
Onlineberatung
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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit der Opferberatung Zürich erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert.