Das Opferhilfegesetz sichert Beratung und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, finanzielle Unterstützung zu.
Das Opferhilfegesetz sichert Beratung und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, finanzielle Unterstützung zu.
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«Ich brauche die Beratung eines Anwalts. Erhalte ich finanzielle Unterstützung durch das Opferhilfegesetz?»

Die Opferhilfe Zürich berät unbüroktratisch, kostenlos und auf Wunsch auch anonym Opfer von Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen. Im persönlichen Gespräch, per E-Mail oder neu auch im Chat.

Das Opferhilfegesetz sichert den Opfern von Gewalttaten Unterstützung zu. Neben allfälliger Soforthilfe und fachkundiger Beratung schliesst diese auch finanzielle Hilfe mit ein. Braucht ein Opfer zur Bewältigung der Straftat längerfristige Hilfe, können Beiträge für anwaltliche Beratung, therapeutische und medizinische Hilfe oder sonstige Unterstützungsleistungen übernommen werden. 

Sorgfältig, aber rasch und unkompliziert

Natürlich werden die Umstände vor finanzieller Hilfe in jedem Fall sorgfältig abgeklärt. Der Kontakt zur Opferberatung hilft dem Opfer und Angehörigen aber, in jedem Fall rasch durch diesen Prozess zu kommen und die ihm zustehende und notwendige Finanzunterstützung innerhalb nützlicher Frist zu erhalten. Schliesslich ist ein zentrales Anliegen des Opferhilfegesetzes, dass geschädigte Menschen rasch und mit möglichst geringem Schaden wieder in ihr Leben zurückkehren. 

Gesuchstellung in der Regel innert 5 Jahren

Da es dem Opfer vielleicht nicht immer möglich ist, sofort nach einer Gewalttat alle Schritte einzuleiten, sieht das Gesetz für Entschädigung und Genugtuung eine Frist von 5 Jahren vor. Innerhalb dieser Zeit sollte das Gesuch auf diese Leistungen eingereicht werden. Wobei finanzielle Unterstützung auch ohne Strafverfahren möglich ist. Beispielsweise bei einer unbekannten Täterschaft. Für Sofort- und längerfristige Hilfe gibt es keine Verwirkungsfrist.

Kein Geld für neue Jeans

Natürlich sieht das Opferhilfegesetz in seiner Unterstützung auch Grenzen. Wer beispielsweise bei einer Rangelei seine Jeans zerrissen hat, erhält dafür keinen Ersatz durch die Opferhilfe, da reine Sachschäden nicht entschädigt werden. Anders sieht es z.B. bei Erwerbsausfällen oder Behandlungskosten aus, hier kann die Opferhilfe Unterstützung bieten.

Auf jeden Fall sollen Opfer sich möglichst rasch bei der Opferberatung Zürich melden, um im Schadensfall die notwendige Unterstützung zu erhalten.

Auch bei unbekannter Täterschaft können finanzielle Unterstützungsbeiträge angefragt werden.
Auch bei unbekannter Täterschaft können finanzielle Unterstützungsbeiträge angefragt werden.
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Kein Geld gibt es für reine Sachschäden wie zerrissene Jeans oder ein kaputtes Handy.
Kein Geld gibt es für reine Sachschäden wie zerrissene Jeans oder ein kaputtes Handy.
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Anonym und unkompliziert

Wichtig für die meisten Menschen ist, dass die Opferberatung in jedem Fall kostenlos, auf Wunsch anonym und mit absoluter Vertraulichkeit zur Verfügung steht. Selbst wenn nur der Verdacht auf eine Gewalttat vorliegt, lohnt es sich in jedem Fall, die angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür stehen verschiedene, unkomplizierte Angebote zur Verfügung. So kann neben einem persönlichen Gespräch Hilfe per E-Mail, Telefon oder neu auch im Live-Chat angeboten werden. Gerade letzterer wird von immer mehr Menschen genutzt. 

Der Einzelchat der Opferberatung Zürich unterstützt Personen (unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft) von Montag bis Freitag zwischen 12 Uhr und 18 Uhr bei Fragen und Anliegen rund um alle Formen von Gewalt. Ausgebildetes Fachpersonal berät persönlich und steht mit konkreten Lösungsvorschlägen zur Seite.

Die Hilfe erfolgt vertraulich, kostenlos und anonym. Es stehen weibliche und männliche Fachpersonen zur Verfügung.

Trägerschaft der Opferberatung Zürich ist die Stiftung «Opferhilfe Zürich», die konfessionell und politisch unabhängig ist. Unter dieser Trägerschaft ist die Opferberatung Zürich im Oktober 2000 vom Regierungsrat des Kantons Zürich anerkannt worden. 

Opferberatung Zürich
Gartenhofstrasse 17
8004 Zürich

Telefon 044 299 40 50
Fax 044 299 40 51
E-Mail opferberatung@obzh.ch

Am Telefon erreichbar: 
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

Für Chat-Beratungen erreichbar: 
Montag bis Freitag
12.00 bis 18.00 Uhr

https://online.obzh.ch/chat
Onlineberatung
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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit der Opferberatung Zürich erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert.