Sponsored

Bekomme ich mein Feriengeld zurück?

Geplatzte Ferienträume sind oft auch eine finanzielle Belastung. Doch Kunden haben Rechte, von denen sie oft gar nichts wissen.

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus lässt Ferienträume platzen. Länder riegeln sich ab, Grenzen sind geschlossen. Die meisten Pauschalreisen wurden abgesagt, Flüge annulliert und Urlauber vorzeitig nach Hause gebracht. Der Bundesrat rät bis auf weiteres vor jeglichen Reisen ins Ausland ab.

Neben durchkreuzten Ferienplänen geht es nun vor allem um Geld. Welche Rechte haben Kunden, deren Reise oder Flug storniert wurde oder die nun – aufgrund der gesundheitlichen Gefahr – selber eine Reise stornieren möchten.

Flug

Wurde ein gebuchter Flug von der Airline storniert, hat man grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises. Viele Fluggesellschaften bieten als Alternative Umbuchungen und Gutscheine für spätere Flüge an. Selbstverständlich kann man einen solchen Gutschein oder auch die Umbuchung akzeptieren. Als Kundin oder Kunde hat man jedoch ein Wahlrecht und kann auch das bereits bezahlte Geld zurückverlangen.

Schadenersatz

Gemäss der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die auch in der Schweiz Anwendung findet, muss eine Airline unter gewissen Umständen einen Schadenersatz von 250-600 € pro Person bezahlen, wenn sie einen Flug storniert. Insbesondere dann wenn kein aussergewöhnlicher Umstand vorliegt, der zu Stornierung geführt hat. Die EU-Kommission hat jedoch am 18. März 2020 klargestellt, dass die Coronavirus-Pandemie und die Massnahmen zu deren Eindämmung einen aussergewöhnlichen Umstand darstellen.

Pauschalreise

Wer über ein Reisebüro gebucht hat, kann seinen Anspruch auf Rückerstattung einfacher durchsetzen. Ist das Reisebüro wegen des Coronavirus gezwungen, die gebuchte Reise zu annullieren, ist es aufgrund des Pauschalreisegesetzes verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Selbstverständlich kann man freiwillig auf die Rückzahlung verzichten und stattdessen einen Gutschein für die nächste Reise annehmen, was dem Reisebüro in dieser schwierigen Zeit sicherlich hilft.

Airbnb

Buchungen von Unterkünften auf Airbnb, die am oder vor dem 14. März 2020 getätigt wurden und deren Check-in-Datum oder Termin zwischen dem 14. März 2020 und dem 31. Mai 2020 liegt, können vor dem Check-in storniert werden. Gäste, die stornieren, haben verschiedene Stornierungs- und Rückerstattungsoptionen. Gastgeber können kostenlos und ohne Auswirkungen auf ihren Superhost-Status stornieren. Airbnb veranlasst entweder Rückerstattungen oder gibt Reiseguthaben aus. Für Buchungen, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, gelten die üblichen Stornierungsbedingungen.

Buchungsplattformen

Die grossen Buchungsplattformen haben detaillierte Informationen herausgegeben, wie man eine Buchung stornieren kann. Flüge können gebührenfrei storniert werden. Der Kunde erhält im Regelfall eine Gutschrift der Fluggesellschaft. Der Hotelaufenthalt kann ebenfalls gebührenfrei storniert werden und man erhält die Kosten zurück. Voraussetzung dafür ist, dass man vor dem 19. März gebucht hat und der Aufenthalt vor dem 30. April geplant war.

Versicherungspolice

Sofern man über eine Reiseversicherung verfügt, ist es ratsam, diese zu prüfen und den Fall anzumelden. Viele Versicherungen bezahlen erst, wenn das EDA für das betreffende Land eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Aktuell gibt es keine solche Empfehlung, da jedes Land von dem Coronavirus betroffen ist. Da jedoch der Bundesrat am 13. März 2020 eindringlich empfohlen hat, auf alle nicht dringlichen Reisen zu verzichten, ist eine Versicherungsdeckung nicht ausgeschlossen.

Bis am 11. Mai 2020 beantworten die Juristinnen und Juristen von YLEX Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kostenlos auf www.ylex.ch.

Damit möchte das Unternehmen der Verunsicherung in der Bevölkerung begegnen. Ob zu Arbeit, Reisen, Kinderbetreuung oder Veranstaltungen – das Erstgespräch ist gratis (statt 60 Franken). Weitergehende Leistungen werden mit einem Tarif von 100 Franken pro Schritt verrechnet.

Sponsored

Dieser Beitrag wurde durch Commercial Publishing von Tamedia für unseren Kunden YLEX erstellt.

YLEX ist eine moderne und unkomplizierte Rechtsberatung, die bei Fragen und Unklarheiten in den verschiedensten Lebenssituationen einfach und professionell Unterstützung bietet. Die praxiserfahrenen Juristinnen und Juristen von YLEX beraten über drei Kanäle: Im persönlichen Gespräch in den Walk-in Stores, online via www.ylex.ch oder am Telefon. Dank des neuartigen und transparenten Preismodells behalten die Kundinnen und Kunden stets die Kontrolle über die Kosten.

Dieses einfache Modell gibt den Kunden jederzeit die volle Kontrolle über die Kosten und das Vorgehen: Die Kunden entscheiden zu jedem Zeitpunkt selbst, inwieweit sie aktiv werden wollen, um ihre Rechtsansprüche aussergerichtlich weiterzuverfolgen.