Die Vorzugskonditionen gelten für alle «LUKB Expert-Fonds» (Mindestkommission 40 Franken) und «LUKB Expert-Vorsorgefonds» vom 9. September bis 30. November 2024. Sie gelten ausschliesslich für einmalige Investitionen und nicht für die Ersteinlage und regelmässige Investitionen in den Fondssparplan. Sie gelten nicht für «fluks 3a».
Mehr unter lukb.ch/vorsorgefonds